Wir machen Pflanzen und Natur für Kinder erlebbar. An einem Kindergeburtstag in unserer Gärtnerei tauchen die Kinder in die Welt der Pflanzen ein und erleben auf einem Rundgang durch unsere Pflanzenwelt spannendes zum Thema Natur. Anschliessend können Sie einen "Kidstopf" bemalen, bepflanzen und dekorieren.
Die Dauer beträgt 1.5 bis 2h.
Die Dauer beträgt 1.5 bis 2h.
Die Gärtnerei ist kein Spielplatz und darum müssen Kinder durch Eltern/Aufsichtspersonen begleitet werden.
Haftung
Durch die Buchung eines Kindergeburtstags versichert der Benutzer, dass er auf die Kinder achtet und für Kinder nicht sichtbare oder erkennbare Gefahren aufmerksam ist. Der Aufenthalt in der Gärtnerei, erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Gärtnerei Sommerer & Co., ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.
Eltern und Aufsichtsperson haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Gärtnerei besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Gärtnerei zu beaufsichtigen.
Durch die Buchung eines Kindergeburtstags versichert der Benutzer, dass er auf die Kinder achtet und für Kinder nicht sichtbare oder erkennbare Gefahren aufmerksam ist. Der Aufenthalt in der Gärtnerei, erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Gärtnerei Sommerer & Co., ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.
Eltern und Aufsichtsperson haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Gärtnerei besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Gärtnerei zu beaufsichtigen.